Google Maps

Viele Webseiten haben einen Lageplan von Google Maps eingebunden. Eine sehr nützliche Funktion. Aus Sicht des Schweizer DSG halten wir dies für unbedenklich. Ausländische Webseiten-Betreiber haben es deutlich schwerer. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union geht nämlich viel weiter. Google Maps stellt - welche Überraschung - eine Verbindung zum Google-Netzwerk her. Dem Vernehmen nach sei das in Deutschland bereits Juristenfutter. Genügt ein Hinweis in der Datenschutzerklärung? Oder muss eine ausdrückliche Zustimmung des Webseiten-Besuchers eingeholt werden?

In den von uns konsultierten Dokumenten haben wir keinen Hinweis darauf gefunden, dass es bei Verwendung von Google Maps einen Handlungsbedarf gibt. Es braucht nach unseren Erkenntnissen weder einen Hinweis noch eine Abfrage der Zustimmung.

Alternative zu Google Maps

Haben Sie Vorbehalte gegenüber Google und suchen Sie ein alternatives Tool, um einen Lageplan auf Ihrer Webseite anzuzeigen? Dann kommt vielleicht Openstreetmap infrage. Eigentlich ein sympathisches Projekt. Aber die Karten sind leider weniger attraktiv und weniger ausgereift als bei Google.

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