Voraussichtlich am 01.09.2023 wird in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft treten. Davon ist jede Webseite in der Schweiz betroffen.
Kurz und knapp
Das Thema «Datenschutz» wird auch für Besitzer einer Webseite immer wichtiger. Darüber hinaus gibt es noch ein paar weitere Dinge zu beachten. Hier einige Tipps für unsere Kunden mit einer eigenen Webseite.
Wichtiger Hinweis
Die Ratschläge sind nicht abschliessend und nicht rechtlich verbindlich! Bitte informieren Sie sich direkt beim Gesetzgeber oder bei einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Beispiele:
- Informationen des Bundesamts für Justiz:
Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) - Ein Gastbeitrag auf der Webseite der Firma Cyon von Rechtsanwalt Martin Steiger:
Neues Datenschutzgesetz: Diese 5 Schritte müssen Website-Betreiber:innen umsetzen
Datenschutzerklärung
Was gehört in eine Datenschutzerklärung?
- Wem gehört die Webseite und wer ist für die Inhalte verantwortlich?
- Wie kann man ihn/sie kontaktieren?
- Welche persönlichen Daten werden gespeichert?
- Wozu werden diese Daten verwendet?
- Welche Rechte haben Personen deren Daten gespeichert und verwendet werden?
Beispiel: So könnte die Datenschutzerklärung in der Fusszeile platziert werden
Beispiel: Text einer Datenschutzerklärung
Diesen Text verwenden wir für unsere Webseite. Selbstverständlich muss er für die Datenschutzerklärung Ihrer Webseite angepasst und/oder ergänzt werden.
Newsletter
Wenn Sie regelmässig Newsletter versenden, braucht es dazu eine ausdrückliche Einwilligung der Empfänger. Sie dürfen nicht eigenständig E-Mail-Adressen sammeln und selbst zum Verteiler hinzufügen. Die Empfänger müssen jederzeit die Möglichkeit haben, sich vom Newsletter abzumelden. Wir empfehlen die folgende Lösung:
- Verwenden Sie ein Newsletter-Tool welches das so genannte Double-Opt-in Verfahren unterstützt.
- Kunden tragen ihre E-Mail-Adresse in einem eigens dafür vorgesehenen Registrierungsformular ein. Dabei wird automatisch ein Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
- Erst durch das Klicken auf den Bestätigungslink wird das Newsletter-Abonnement aktiviert. Damit werden missbräuchliche Registrierungen durch Dritte verhindert.
- Am Schluss jedes Newsletters gibt es einen Link «Newsletter abmelden». Das Klicken auf diesen Link deaktiviert automatisch das Newsletter-Abonnement.
Bilder und Texte
Alle Bilder und alle Texte, die Sie im Internet finden, sind grundsätzlich als urheberrechtlich geschützt zu betrachten. Ausnahme: Elemente dürfen dann kopiert werden, wenn dies ausdrücklich erwähnt ist. Beispiel: lizenzfreie Bilder gibt es auf Pixabay.
Tipp: veröffentlichen Sie keine Bilder und keine Texte, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie urheberrechtlich unbedenklich sind! Sie könnten schon bald Post von einem Rechtsanwalt bekommen!
Cookies und Cookie-Warnungen
Das EU-Datenschutzgesetz geht viel weiter als dasjenige in der Schweiz. Beispielsweise sind Webseitenbetreiber in Deutschland verpflichtet, von allen Webseiten-Besuchern die Zustimmung zum Speichern von Cookies einzuholen. Diese ist manchmal unauffällig und dezent und manchmal äusserst nervig und verwirrend. Sehen Sie hier ein paar Beispiele aus Deutschland:
{gallery cols=1}kunden/blog/dsg/slider-cookiewarnungen{/gallery}
Glücklicherweise sieht das schweizerische DSG keine Cookie-Warnpflicht für Schweizer Webseiten vor! Eine solche ist jedoch dann nötig, wenn Sie zum Beispiel einen Webshop betreiben und Kunden aus dem EU-Raum ansprechen.
Google Analytics
Wenn Sie Google Analytics verwenden, um das Surfverhalten Ihrer Webseiten-Besucher zu analysieren, muss dies in der Datenschutzerklärung erwähnt werden.
Alternative zu Google Analytics
Haben Sie Vorbehalte gegenüber Google und suchen Sie ein alternatives Tool, um zu erforschen, wie sich die Kunden auf Ihrer Webseite verhalten? Dann kommt vielleicht Matomo infrage. Das muss natürlich in der Datenschutzerklärung trotzdem erwähnt werden! Der Eingriff in die Privatsphäre Ihrer Webseitenbesucher erfolgt ja so oder so, einfach mit einem anderen Tool. Matomo ist übrigens nicht gratis. Die Kosten hängen von der Anzahl der Webseitenzugriffe ab und betragen mindestens CHF 21 pro Monat (Stand Dezember 2022).
Google Fonts
Ihre Webseite lädt mit grosser Wahrscheinlichkeit die benötigten Schriften (Fonts) von einem Google Server. Diese Server stehen oft in den USA. Nach dem EU-Datenschutzgesetz ist das nicht ohne weiteres zulässig. In Deutschland gibt es Rechtsanwälte, welche Abmahnungen an Betreiber von Webseiten versenden, die Google Fonts ohne Zustimmung der Besucher nachladen.
Das schweizerische DSG ist in dieser Hinsicht weniger streng. Trotzdem sind wir schon vor einiger Zeit dazu übergegangen, Google Fonts nicht mehr direkt von den Google-Servern zu laden. Die Webseiten unserer Kunden sind in der Umstellungsphase. Zukünftig laden alle Webseiten unserer Kunden die Schriften (Fonts) lokal.
Google Maps
Viele Webseiten haben einen Lageplan von Google Maps eingebunden. Eine sehr nützliche Funktion. Aus Sicht des Schweizer DSG halten wir dies für unbedenklich. Ausländische Webseiten-Betreiber haben es deutlich schwerer. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union geht nämlich viel weiter. Google Maps stellt - welche Überraschung - eine Verbindung zum Google-Netzwerk her. Dem Vernehmen nach sei das in Deutschland bereits Juristenfutter. Genügt ein Hinweis in der Datenschutzerklärung? Oder muss eine ausdrückliche Zustimmung des Webseiten-Besuchers eingeholt werden?
In den von uns konsultierten Dokumenten haben wir keinen Hinweis darauf gefunden, dass es bei Verwendung von Google Maps einen Handlungsbedarf gibt. Es braucht nach unseren Erkenntnissen weder einen Hinweis noch eine Abfrage der Zustimmung.
Alternative zu Google Maps
Haben Sie Vorbehalte gegenüber Google und suchen Sie ein alternatives Tool, um einen Lageplan auf Ihrer Webseite anzuzeigen? Dann kommt vielleicht Openstreetmap infrage. Eigentlich ein sympathisches Projekt. Aber die Karten sind leider weniger attraktiv und weniger ausgereift als bei Google.