Cookies und Cookie-Warnungen

Das EU-Datenschutzgesetz geht viel weiter als dasjenige in der Schweiz. Beispielsweise sind Webseitenbetreiber in Deutschland verpflichtet, von allen Webseiten-Besuchern die Zustimmung zum Speichern von Cookies einzuholen. Diese ist manchmal unauffällig und dezent und manchmal äusserst nervig und verwirrend. Sehen Sie hier ein paar Beispiele aus Deutschland:

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Glücklicherweise sieht das schweizerische DSG keine Cookie-Warnpflicht für Schweizer Webseiten vor! Eine solche ist jedoch dann nötig, wenn Sie zum Beispiel einen Webshop betreiben und Kunden aus dem EU-Raum ansprechen.